
Meldepflicht für PFAS-haltige Schaummittel
Schaummittel, das PFOA enthält, muss der Überwachungsbehörde gemeldet werden. Diese Pflicht ergibt sich aus der EU Verordnung über persistente organische Schadstoffe. Die Meldepflicht trifft Besitzer von Schaummittel über 50kg, wenn